YPSOS:TN:DSVGOEinstellungen: Unterschied zwischen den Versionen

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Mit Version 13.0 unterstützt YPSOS Sie bei der Einhaltung der Vorschriften zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
 
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Dazu können Sie zu jedem Adressdatensatz festlegen, wann dieser gelöscht werden muss und für welche Arten von Marketing der Kunde zugestimmt hat.
 
Dazu können Sie zu jedem Adressdatensatz festlegen, wann dieser gelöscht werden muss und für welche Arten von Marketing der Kunde zugestimmt hat.
==Löschtermin==
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==Löschtermin eines Adressdatensatzes==
 
Der Löschtermin eines Adressdatensatzes kann entweder manuell festgelegt werden ("Nie" oder bestimmtes Datum) oder automatisch durch verschiedene Löschfristen in Abhängigkeit von unterschiedlichen Vorgängen bestimmt werden.
 
Der Löschtermin eines Adressdatensatzes kann entweder manuell festgelegt werden ("Nie" oder bestimmtes Datum) oder automatisch durch verschiedene Löschfristen in Abhängigkeit von unterschiedlichen Vorgängen bestimmt werden.
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Wie der Löschtermin bestimmt wird können Sie in der Adresseingabemaske auf der Seite "DSGVO-Einstellungen" einsehen und bearbeiten. Zur Bearbeitung muss der angemeldete Anwender über die Berechtigung "DSGVO-Löschfunktionen" verfügen.
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===Erteilen der Berechtigung "DSGVO-Löschfunktionen"===
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Die Berechtigung zum Ändern des Löschverhaltens und der Löschfristen von Adressdatensätzen müssen Sie sich als "Verwalten" an YPSOS anmelden.
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Öffnen Sie im Modul "30-Einstellungen" unter "Programmeinstellungen"->"Allgemein" den Punkt "Benutzer und Gruppen". Öffnen Sie den gewünschten Benutzerdatensatz durch einen Doppelklick auf den Benutzernamen.
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Wechseln Sie jetzt auf den Reiter "Berechtigungen" markieren Sie die Berechtigung "DSGVO-Löschfunktionen". Nach dem Sichern des Benutzerdatensatzes verfügt der Benutzer bei der nächsten YPSOS-Anmeldung über die entsprechende Berechtigung.
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===Festlegung der Löschfristen===
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Zur automatischen Bestimmung von Löschterminen für Adressdatensätze muss hinterlegt werden, für welche Vorgänge welche Löschfristen gelten.
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Melden Sie sich dazu als Benutzer mit der Berechtigung "DSGVO-Löschfunktionen" an YPSOS an. Öffnen Sie im Modul "30-Einstellungen" unter "Programmeinstellungen"->"Adressen" den Punkt "Löschfristen bearbeiten".

Version vom 25. Juli 2018, 16:59 Uhr

YPSOS Office Technotes

Datendatei verschlüsseln

Abrufaufträge

Kommissionierschein

Prognose von Artikelbeständen

DSGVO-Einstellungen

Mahnschreiben als E-Mail versenden

Prüfpläne für Wareneingang

Materialdeklaration

SEPA-Zahlungsverkehr

Hintergrundgrafiken für den Formulardruck

Formulardruck mit Artikelbildern

Sammel-Abrufvereinbarungen mit Lieferanten

Verwendung und Konfiguration von Listen

Drag & Drop in YPSOS

Neue Druckparameter in YPSOS V9

Nachlieferbestätigung für Auftragsrückstände

Datenschutz-Grundverordnung

[ab Version 13.0r01]
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Mit Version 13.0 unterstützt YPSOS Sie bei der Einhaltung der Vorschriften zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Dazu können Sie zu jedem Adressdatensatz festlegen, wann dieser gelöscht werden muss und für welche Arten von Marketing der Kunde zugestimmt hat.

Löschtermin eines Adressdatensatzes

Der Löschtermin eines Adressdatensatzes kann entweder manuell festgelegt werden ("Nie" oder bestimmtes Datum) oder automatisch durch verschiedene Löschfristen in Abhängigkeit von unterschiedlichen Vorgängen bestimmt werden. Wie der Löschtermin bestimmt wird können Sie in der Adresseingabemaske auf der Seite "DSGVO-Einstellungen" einsehen und bearbeiten. Zur Bearbeitung muss der angemeldete Anwender über die Berechtigung "DSGVO-Löschfunktionen" verfügen.

Erteilen der Berechtigung "DSGVO-Löschfunktionen"

Die Berechtigung zum Ändern des Löschverhaltens und der Löschfristen von Adressdatensätzen müssen Sie sich als "Verwalten" an YPSOS anmelden. Öffnen Sie im Modul "30-Einstellungen" unter "Programmeinstellungen"->"Allgemein" den Punkt "Benutzer und Gruppen". Öffnen Sie den gewünschten Benutzerdatensatz durch einen Doppelklick auf den Benutzernamen. Wechseln Sie jetzt auf den Reiter "Berechtigungen" markieren Sie die Berechtigung "DSGVO-Löschfunktionen". Nach dem Sichern des Benutzerdatensatzes verfügt der Benutzer bei der nächsten YPSOS-Anmeldung über die entsprechende Berechtigung.

Festlegung der Löschfristen

Zur automatischen Bestimmung von Löschterminen für Adressdatensätze muss hinterlegt werden, für welche Vorgänge welche Löschfristen gelten. Melden Sie sich dazu als Benutzer mit der Berechtigung "DSGVO-Löschfunktionen" an YPSOS an. Öffnen Sie im Modul "30-Einstellungen" unter "Programmeinstellungen"->"Adressen" den Punkt "Löschfristen bearbeiten".